BODENRICHTWERT

Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen

Kostenlos und ohne Anmeldung: Adresse eingeben oder Ihren Standort nutzen – und sofort den amtlichen Bodenrichtwert sehen. Für Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt.

Für die Suche werden Ihre Eingabe bzw. Ihr Standort an die Adresssuche von OpenStreetMap und an die amtlichen Bodenrichtwert-Dienste übermittelt. Wir speichern nichts davon. Mehr zum Datenschutz

Was ist der Bodenrichtwert?

Der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einer Zone, in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche – bezogen auf ein typisches, unbebautes Grundstück.

Wer legt ihn fest?

Die unabhängigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte – auf Grundlage tatsächlich gezahlter Kaufpreise.

Was er nicht ist

Kein Wert für Ihr Grundstück: Größe, Zuschnitt, Bebauung und Zustand fließen erst in eine individuelle Bewertung ein.

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BODENRICHTWERT ERKLÄRT

Bodenrichtwert einfach erklärt

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für Grund und Boden. Hier lesen Sie, wie er entsteht, wie Sie die Angaben verstehen und wofür Eigentümer ihn brauchen.

Was der Bodenrichtwert angibt

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, angegeben in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Er gilt für eine Bodenrichtwertzone, also ein Gebiet mit weitgehend gleicher Nutzung und ähnlichem Preisniveau. Er bezieht sich auf ein typisches Grundstück dieser Zone, das sogenannte Richtwertgrundstück.

Ist ein Grundstück bebaut, gilt der Wert so, als wäre es unbebaut. Gebäude und Bewuchs sind im Bodenrichtwert nicht enthalten.

Wer ihn ermittelt – und wie oft

Zuständig sind die unabhängigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Grundlage ist ihre Kaufpreissammlung, also tatsächlich gezahlte Kaufpreise. Nach dem Baugesetzbuch werden die Werte grundsätzlich alle zwei Jahre ermittelt, sofern nicht häufiger vorgesehen.

  • Brandenburg: die Gutachterausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte, jährlich zum 1. Januar
  • Berlin: der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, jährlich zum 1. Januar
  • Sachsen-Anhalt: der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, alle zwei Jahre – zuletzt zum 1. Januar 2026

Bodenrichtwert ist nicht gleich Verkehrswert

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der für eine Immobilie zu einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dafür zählen ihre rechtlichen Gegebenheiten, ihre tatsächlichen Eigenschaften, ihr Zustand und ihre Lage (§ 194 Baugesetzbuch).

Der Bodenrichtwert liefert davon nur einen Baustein: den Wert des Bodens. Was Ihr Haus oder Ihre Wohnung insgesamt wert ist, zeigt erst eine individuelle Bewertung.

Bodenwert grob abschätzen

Als erste Orientierung gilt:

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Bodenwert
Rechenbeispiel: 600 m² × 120 €/m² = 72.000 €

So bewertet auch das Finanzamt unbebaute Grundstücke in der Regel, bei der Grundsteuer ebenso wie bei Erbschaft und Schenkung.

Weicht Ihr Grundstück vom Richtwertgrundstück ab, etwa bei Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit oder Erschließung, kann der Wert je Quadratmeter höher oder niedriger liegen.

Die Angaben richtig lesen

Stichtag
Das Datum, auf das sich der Wert bezieht, zum Beispiel der 1. Januar 2026.
Entwicklungszustand
Baureifes Land ist rechtlich und tatsächlich bebaubar. Rohbauland ist für eine Bebauung vorgesehen, aber noch nicht gesichert erschlossen oder ungünstig zugeschnitten. Bei Bauerwartungsland ist eine Bebauung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten. Für Flächen der Land- und Forstwirtschaft gibt es eigene Werte.
Art der Nutzung
Zum Beispiel W (Wohnbaufläche), WA (allgemeines Wohngebiet), M (gemischte Baufläche), MD (Dorfgebiet) oder G (gewerbliche Baufläche). Zusätze wie EFH stehen für Ein- und Zweifamilienhäuser, MFH für Mehrfamilienhäuser.
Beitragszustand
Zeigt, ob Erschließungsbeiträge und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Wert schon berücksichtigt sind („beitragsfrei“) oder noch anfallen können.
Fläche und WGFZ
Die typische Grundstücksgröße und die wertrelevante Geschossflächenzahl des Richtwertgrundstücks. Die WGFZ beschreibt, wie dicht in der Zone typischerweise gebaut wird.
Sanierungsgebiet
Kürzel wie SU (unbeeinflusst) oder SB (beeinflusst) zeigen, ob der Wert ohne oder mit den Auswirkungen einer Sanierung gilt.

Wofür Eigentümer ihn brauchen

  • Verkauf und Kauf: als Orientierung für den Preis eines Baugrundstücks oder den Bodenanteil am Preis einer Immobilie.
  • Erbschaft und Schenkung: Das Finanzamt setzt bei unbebauten Grundstücken in der Regel Fläche × Bodenrichtwert an.
  • Grundsteuer: In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt fließt der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 in die neue Grundsteuer ein.

Amtliche Quellen

Unsere Abfrage nutzt die amtlichen Bodenrichtwert-Dienste der Länder. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse:

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert

Kurze Antworten rund um den Bodenrichtwert in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

In Brandenburg und Berlin jedes Jahr zum 1. Januar, in Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre – zuletzt zum 1. Januar 2026. Veröffentlicht werden die neuen Werte in der Regel im Frühjahr.

Nein. Er ist ein Durchschnittswert für eine ganze Zone und bezieht sich auf ein typisches Grundstück. Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit oder Erschließung Ihres Grundstücks können zu einem höheren oder niedrigeren Wert führen. Einen belastbaren Wert liefert erst eine individuelle Bewertung.

Unsere Abfrage ist kostenlos und ohne Anmeldung. Auch die amtlichen Portale in Brandenburg und Sachsen-Anhalt stellen die Werte kostenfrei bereit, in Brandenburg einschließlich einer amtlichen PDF-Auskunft. Schriftliche Auskünfte eines Gutachterausschusses können Gebühren kosten.

Ihre Adresse wird automatisch einer Bodenrichtwertzone zugeordnet. Vor allem an Zonengrenzen kann diese Zuordnung abweichen. Außerdem ist nicht für jede Fläche ein Bodenrichtwert veröffentlicht. Maßgeblich ist immer die Veröffentlichung des zuständigen Gutachterausschusses.

Für die neue Grundsteuer ist der Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich. In den amtlichen Portalen für Brandenburg und Sachsen-Anhalt können Sie auch frühere Stichtage aufrufen.

Der Bodenrichtwert ist nur ein Baustein. Eine erste Orientierung mit Marktdaten Ihrer Region gibt Ihnen unser kostenloser Marktbericht. Einen belastbaren Wert ermitteln wir bei einem Termin vor Ort – kostenlos und unverbindlich.

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