Fragenkatalog für Eigentümer

Fragen zum Immobilienverkauf – verständlich beantwortet

Von der Bewertung über Unterlagen und Steuern bis zum Notartermin: 40 Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer am häufigsten stellen. Geben Sie einfach ein Stichwort ein.

40 Fragen in 8 Themen

Wert & Preis 6

Wie wird der Wert meiner Immobilie ermittelt?

Wir vergleichen Ihre Immobilie mit tatsächlich verkauften Objekten in der Umgebung und berücksichtigen Lage, Bodenrichtwert, Größe, Baujahr, Zustand und Ausstattung. Grundlage sind die Daten der Gutachterausschüsse. Fachlich spricht man vom Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren – welches passt, hängt von der Art der Immobilie ab.

Was ist der Unterschied zwischen Angebotspreis und Verkaufspreis?

Angebotspreise stehen in Inseraten auf Immobilienportalen – es sind Wunschpreise. Verkaufspreise wurden im notariellen Kaufvertrag tatsächlich vereinbart. Notare übermitteln jeden Kaufvertrag an den Gutachterausschuss, der daraus seine Marktberichte erstellt. Diese echten Preise nutzen wir für die Bewertung.

Was ist ein Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für Grund und Boden je Quadratmeter in einem bestimmten Gebiet, der Bodenrichtwertzone. Ermittelt wird er vom Gutachterausschuss aus tatsächlichen Verkäufen. In Brandenburg sind die Bodenrichtwerte kostenlos im Portal BORIS einsehbar. Er beschreibt den Wert des Grundstücks – nicht den des Gebäudes.

Ist Ihre kostenlose Bewertung so genau wie ein Gutachten?

Unsere Bewertung ist eine fundierte Markteinschätzung durch einen Makler – mit Besichtigung und aktuellen Vergleichsdaten. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist etwas anderes: Es wird zum Beispiel für Gerichte, das Finanzamt oder bei Streit unter Erben benötigt und ist kostenpflichtig. Für einen Verkauf genügt in aller Regel eine Markteinschätzung.

Was beeinflusst den Verkaufspreis am stärksten?

Am wichtigsten sind Lage, Zustand und Größe. Dazu kommen Grundstück, Baujahr, Energieeffizienz, Ausstattung und die Frage, ob die Immobilie frei oder vermietet ist. Auch die Marktlage spielt eine Rolle – also wie viele vergleichbare Immobilien gerade angeboten werden.

Sollte ich mit einem höheren Preis starten, um Spielraum zu haben?

Davon raten wir ab. Ist der Preis zu hoch, melden sich oft weniger Interessenten, und die Immobilie bleibt lange online. Spätere Preissenkungen fallen Käufern auf und schwächen Ihre Verhandlungsposition. Besser ist ein realistischer Preis auf Basis echter Vergleichsdaten.

Ablauf & Dauer 6

Wie läuft ein Immobilienverkauf ab?

Am Anfang stehen Bewertung und Unterlagen. Dann folgen Exposé, Vermarktung und Besichtigungen. Ist ein Käufer gefunden, lassen wir uns die Finanzierung bestätigen, und der Notar bereitet den Kaufvertrag vor. Nach der Beurkundung zahlt der Käufer, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt – danach wird die Immobilie übergeben. Mehr dazu auf unserer Seite Leistungen.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt von Immobilie, Lage und Preis ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Nach dem Notartermin vergehen in der Regel noch einige Wochen, bis der Kaufpreis fällig ist – der Notar wartet zum Beispiel die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ab.

Was passiert beim Notartermin?

Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor und erklärt ihn. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und unterschreiben anschließend. Danach kümmert sich der Notar um die weiteren Schritte: Vormerkung im Grundbuch, Anfrage zum Vorkaufsrecht, Löschung alter Grundschulden und schließlich die Umschreibung des Eigentums.

Wo beurkunden wir den Kaufvertrag?

Alles, was in unserer Region liegt, beurkunden wir – wenn möglich – gern bei Notarin Dr. Miriam Strack in Potsdam (Jägerallee 1). Dort entstehen die meisten unserer Kaufverträge. Liegt die Immobilie weiter entfernt, zum Beispiel in Dessau, beauftragen wir einen Notar vor Ort.

Wann bekomme ich mein Geld?

Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar bestätigt, dass alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Dann zahlt der Käufer innerhalb der Frist, die im Kaufvertrag steht. Übergeben wird die Immobilie üblicherweise erst, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.

Muss ich bei den Besichtigungen dabei sein?

Nein. Wir übernehmen die Besichtigungen für Sie und zeigen Ihre Immobilie nur Interessenten, die wir vorher geprüft haben. Wenn Sie möchten, können Sie natürlich dabei sein.

Kann ich verkaufen, obwohl noch ein Kredit auf der Immobilie läuft?

Ja. Die Bank erhält ihren Restbetrag aus dem Kaufpreis und gibt dafür die Grundschuld frei, die anschließend gelöscht wird. Den Ablauf organisiert der Notar. Bei einem Darlehen mit fester Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – sprechen Sie Ihre Bank am besten früh darauf an.

Unterlagen 4

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

In der Regel: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und – falls vorhanden – Baugenehmigung und Baubeschreibung. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Fehlt etwas davon, kümmern wir uns darum.

Was ist, wenn Grundrisse oder der Energieausweis fehlen?

Darum kümmern wir uns. Fehlen Grundrisse, Schnitte oder Flächenberechnungen, lassen wir sie von unseren professionellen Partnern erstellen – auf Wunsch auch nach DIN. Genauso besorgen wir den Energieausweis. Sie müssen sich also nicht selbst auf die Suche machen.

Brauche ich einen Energieausweis?

In den meisten Fällen ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer nach dem Kauf übergeben werden. Wichtige Kennwerte gehören schon in die Immobilienanzeige. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Baudenkmäler. Haben Sie keinen, organisieren wir ihn über unsere professionellen Partner.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Als Eigentümer erhalten Sie ihn mit Ihrem Ausweis; auch ein Notar kann ihn abrufen. Für den Verkauf sollte der Auszug aktuell sein.

Was ist eine Flurkarte und wo bekomme ich sie?

Die Flurkarte ist ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster und zeigt Ihr Grundstück mit Grenzen und Gebäuden. Sie erhalten sie beim zuständigen Katasteramt – in Brandenburg beim Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Kosten & Steuern 5

Welche Kosten kommen als Verkäufer auf mich zu?

Das hängt vom Einzelfall ab. Möglich sind die Maklerprovision, Kosten für die Löschung einer Grundschuld, eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank sowie Kosten für Unterlagen wie den Energieausweis. Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag sowie die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer.

Wie ist die Maklerprovision geregelt?

Die Höhe vereinbaren wir im Maklervertrag. Für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen gilt seit Ende 2020 eine gesetzliche Regel: Zahlen beide Seiten, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens so viel übernehmen wie der Verkäufer.

Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?

Bei privaten Immobilien oft nicht. Steuerpflichtig kann ein Gewinn sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ausgenommen ist eine Immobilie, die Sie seit dem Kauf oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Ihre persönliche Situation klären Sie bitte mit einer Steuerberatung.

Gilt die Zehn-Jahres-Frist auch bei geerbten Immobilien?

Bei einer Erbschaft zählt das Datum, an dem die verstorbene Person die Immobilie erworben hat. Liegt dieser Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist ein Gewinn aus dem Verkauf in der Regel steuerfrei. Lassen Sie sich im Einzelfall steuerlich beraten.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Gesetzlich haften Käufer und Verkäufer gemeinsam. In der Praxis wird im Kaufvertrag aber üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest.

Erbe, Familie & Vollmacht 5

Wie verkaufe ich eine geerbte Immobilie?

Zunächst weisen die Erben ihr Erbrecht nach – meist mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll. Ob die Erben vorher selbst ins Grundbuch eingetragen werden müssen, klärt der Notar; beim Verkauf durch die Erben ist das häufig nicht nötig. Gibt es mehrere Erben, müssen in der Regel alle zustimmen.

Was passiert, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einig ist?

Über ein Grundstück kann eine Erbengemeinschaft nur gemeinsam verfügen. Können sich die Erben nicht einigen, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung – ein langwieriges Verfahren mit ungewissem Ergebnis. Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung hilft oft, doch noch eine Einigung zu finden.

Was gilt beim Hausverkauf während einer Trennung oder Scheidung?

Gehört die Immobilie beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Alternativ kann ein Partner den Anteil des anderen übernehmen. Wir informieren beide Seiten gleichermaßen; rechtliche Fragen zur Vermögensaufteilung klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Kann ich eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen?

Ja, das ist möglich. Das Recht bleibt aber in der Regel im Grundbuch eingetragen und muss vom Käufer übernommen werden – das schränkt den Kreis der Interessenten ein und wirkt sich auf den Preis aus. Ob das Recht vorher aufgehoben werden kann, klären wir gemeinsam mit dem Notar.

Kann jemand anderes für mich verkaufen?

Ja, mit einer Vollmacht. Für Grundstücksgeschäfte muss sie in der Regel notariell beglaubigt oder beurkundet sein, damit das Grundbuchamt sie akzeptiert. Auch eine entsprechend erteilte Vorsorgevollmacht kann genügen – das prüft der Notar.

Vermietung & Wohnungen 3

Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen?

Ja. Der Mietvertrag bleibt bestehen und geht auf den Käufer über – es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Für Kapitalanleger zählen vor allem Miethöhe, Zustand und Mietvertrag, für Selbstnutzer eher eine freie Immobilie.

Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?

Nur in bestimmten Fällen: wenn die vermietete Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und nun zum ersten Mal verkauft wird. Dann muss der Mieter über den Kaufvertrag informiert werden und kann zu denselben Bedingungen kaufen.

Was wollen Käufer einer Eigentumswohnung wissen?

Käufer interessieren sich für die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan, das Hausgeld und die Höhe der Erhaltungsrücklage. Daraus geht hervor, welche Kosten und Arbeiten am Haus anstehen. Wir stellen diese Unterlagen für Sie zusammen.

Zustand & Energie 3

Sollte ich vor dem Verkauf renovieren?

Nicht unbedingt. Größere Renovierungen kurz vor dem Verkauf zahlen sich oft nicht vollständig aus, und viele Käufer möchten selbst gestalten. Sinnvoll sind dagegen kleine Reparaturen, Aufräumen und gute Fotos. Was sich bei Ihrer Immobilie lohnt, besprechen wir nach der Besichtigung.

Welche Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz kommen auf Käufer zu?

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss bestimmte Nachrüstpflichten in der Regel innerhalb von zwei Jahren erfüllen – zum Beispiel ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen dämmen und die oberste Geschossdecke dämmen, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllt. Auch sehr alte Heizkessel können betroffen sein. Käufer rechnen solche Kosten in ihr Angebot ein.

Hafte ich nach dem Verkauf für Mängel?

Bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag üblicherweise ausgeschlossen. Das gilt aber nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen. Deshalb unser Rat: Bekannte Mängel offen ansprechen und im Vertrag festhalten lassen.

Zusammenarbeit mit uns 6

Was kostet die Bewertung bei Ihnen?

Nichts. Unsere Bewertung ist kostenlos und unverbindlich – auch wenn Sie sich danach gegen einen Verkauf entscheiden. Hier können Sie sie anfragen.

Bin ich nach der Bewertung zu etwas verpflichtet?

Nein. Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie verkaufen möchten. Einen Maklervertrag schließen wir erst, wenn Sie das wollen.

Was unterscheidet Ihre Bewertung von einem Online-Rechner?

Ein Online-Rechner kennt Ihre Immobilie nicht. Wir sehen uns Zustand, Grundriss, Modernisierungen und Lage vor Ort an und vergleichen mit tatsächlich gezahlten Preisen aus den Marktberichten der Gutachterausschüsse.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir verkaufen Immobilien in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Für viele Orte gibt es eigene Seiten mit Marktdaten, zum Beispiel für Potsdam, Ludwigsfelde, Luckenwalde, Jüterbog und Herzberg (Elster).

Wer ist mein Ansprechpartner?

Ihr Ansprechpartner für diesen Internetauftritt ist Richard Struck, Bezirksleiter Immobilien der Wüstenrot Immobilien GmbH. Sie erreichen ihn unter 0176 48844022 oder per E-Mail an richard.struck@wuestenrot.de. Insgesamt sind wir vier Makler in einer großen Region und teilen uns die Betreuung nach Regionen auf – so haben Sie immer jemanden in Ihrer Nähe. Alle vier stellen wir auf der Seite Team vor.

Wie hängen Sie mit Wüstenrot zusammen?

Wir sind selbstständige Immobilienmakler und Handelsvertreter der Wüstenrot Immobilien GmbH, die zur W&W-Gruppe gehört. Diese Webseite ist das regionale Angebot von ImmoTeam Regional und nicht die offizielle Webseite des Konzerns.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder fordern Sie eine kostenlose Bewertung an – wir beantworten Ihre Fragen persönlich und kommen gern zu Ihnen.

Hinweis: Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.